Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge. Es startet am 1. Januar 2027 und tritt an die Stelle der Riester-Rente. Der entscheidende Unterschied: Es gibt keine Beitragsgarantie mehr, dafür freie Wahl bei ETFs und Fonds.
Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zulage ist zweistufig aufgebaut:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulage vom Staat | Förderquote |
|---|---|---|
| bis 360 € | 50 % | 50 % |
| 360,01 € bis 1.800 € | 25 % | absteigend |
| Maximum | 540 € | 30 % |
Wer nur 30 € im Monat einzahlt, holt sich mit 50 % die höchste Förderquote im System. Über 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr steigt die Zulage nicht weiter.
Zusätzliche Boni
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für alle, die bei Vertragsabschluss unter 25 sind
- Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr für einen zulageberechtigten Elternteil
Wer ist förderberechtigt?
Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten — Auszubildende eingeschlossen — sowie Selbstständige und Beamte. Für Minderjährige ist das Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen; für Kinder gibt es die Frühstart-Rente.
Auszahlung
Auszahlungen beginnen ab 65. Bis zu 30 % sind als Einmalzahlung möglich, der Rest läuft als monatlicher Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr. In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, besteuert wird bei der Auszahlung.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Riester läuft parallel weiter. Bestehende Verträge behalten ihren vollen Bestandsschutz.
Siehe auch
Seiten:
- Altersvorsorgedepot im Detail – Förderquoten, Rechenbeispiele und Kostenfalle
- Frühstart-Rente – Die Variante für Kinder von 6 bis 18
Verwandte Begriffe:
- Frühstart-Rente – 10 € monatlich vom Staat für Kinder
- Kinderzulage – 300 € pro Kind im eigenen Depot